Projektorganisation und Evaluierung
Da die Gesamtmaßnahme zeitlich und ressourcentechnisch von der Stadt nicht zu stemmen ist, wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess ein Umsetzungsfahrplan für die Förderantragsstellung der Gesamtmaßnahme erarbeitet.
Die Umsetzung der Ordnungs- und Baumaßnahmen soll 2023 mit der Sanierung und Erweiterung des Oktogons (M 4.3.1) beginnen. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist besonders dringend, da die derzeitige Situation nicht mehr tragbar ist. Die Vereine Mechernichs warten bereits seit Jahren auf geeignete Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, so dass hier eine schnelle Umsetzung notwendig ist. Die Umgestaltung der Neuen Mitte ist ab dem Jahr 2024 mit dem Bau der Tiefgarage (M 1.1.1) und der „Wohn- und Geschäftsbebauung Neue Mitte“ (M 6.2.1) vorgesehen. Diese bilden die Grundlage für die Ordnungsmaßnahmen in diesem Bereich. Dabei sind zunächst die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Bleibergplatz (M 3.4.1, Startjahr 2025) geplant, bevor die Plätze Neuer Markt (M 3.4.2, 2026) und Gartenplatz (M 3.4.3, 2027) mit der angrenzenden St.-Florian-Straße (M 3.4.6, 2027) umgestaltet werden. Auch die Verbindung zum Bahnhof ist für das Jahr 2027 vorgesehen (M 3.4.11). Ab dem Jahr 2028 sind die Arbeiten an der Verbindung zur Bahnstraße (M 3.4.5), der Dr.-Felix-Gerhardus-Straße (M 3.4.4), der Gartenstraße (M 3.4.7) sowie des Knotens Weierstraße/Bahnstraße/Stiftsweg (M 3.4.9) und An der Kirche (M 3.4.10) vorgesehen.
Im Weiteren tragen Prozesssteuerung, Projektmanagement und Evaluierung dazu bei, den Entwicklungsprozess zielorientiert und effizient zu steuern. Die entsprechenden Instrumente sorgen für einen strukturierten Umsetzungsprozess, machen Zielerreichungsgrade transparent und ermöglichen die Überprüfung der Maßnahmenebene auf Erfolge bzw. Misserfolge. Zielabweichungen sollen analysiert und ergänzende Steuerungsmaßnahmen daraus abgeleitet werden.
Eine Evaluation der Gesamtmaßnahme erfolgt durch die Verwaltungsmitarbeiter/Innen. In regelmäßigen Abständen wird in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ausschuss die Strategie und die Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen und Projekte überprüft und eine Erfolgskontrolle für die abgeschlossenen Projekte durchgeführt (Evaluation). Dadurch wird festgestellt, ob die gewünschte Wirkung der Maßnahme erfolgt ist oder ob weiterer Handlungsbedarf erforderlich wird.
Die Evaluation ist gleichzeitig die Voraussetzung für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Mechernich. Auf der Basis der Fortschreibung erfolgt gegebenenfalls eine Neujustierung der Projektziele und Prioritäten. Insbesondere zum Ende des Förderzeitraumes muss entschieden werden, wie der Projekterfolg gesichert und eine Verstetigung gewährleistet werden kann.
Nach einem intensiven Abstimmungsprozess wurde ein vorläufiger Umsetzungszeitplan für die Förderantragstellung der Gesamtmaßnahme erarbeitet. Dieser berücksichtigt die Abhängigkeiten der Einzelmaßnahmen untereinander als auch zu anderen (synergetischen) Maßnahmen im Sanierungsgebiet. Zusätzlich sind bei der Konkretisierung insbesondere der Ordnungsmaßnahmen lange im Voraus geplante oder jährlich stattfindende Veranstaltung zu berücksichtigen bzw. rechtzeitig zu verlegen.
Um die Ziele und Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen und entsprechende Fördermittel beantragen zu können, ist die Festlegung eines Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich. Die Abgrenzung des Gebietes erfolgt aus den Erkenntnissen des vorliegenden Integrierten Handlungskonzeptes und ist Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln.